Notariat

Notarielle Tätigkeit

Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Ihre Aufgabe besteht darin, Rechtsgeschäfte rechtssicher zu gestalten und die Beteiligten über die rechtlichen Folgen zu belehren.

Bei vielen wichtigen Rechtsgeschäften schreibt das Gesetz eine notarielle Beurkundung vor. Dies gilt insbesondere für Immobilienkaufverträge, gesellschaftsrechtliche Vorgänge oder bestimmte erbrechtliche Regelungen.

Die notarielle Tätigkeit zeichnet sich durch besondere Grundsätze aus:

  • Unparteilichkeit
    Der Notar ist nicht Vertreter einer Partei, sondern sorgt für einen fairen Ausgleich der Interessen aller Beteiligten.
  • Rechtssicherheit
    Der Notar prüft rechtliche Voraussetzungen und gestaltet Verträge so, dass spätere Streitigkeiten möglichst vermieden werden.
  • Beurkundung und Vollzug
    Nach der Beurkundung übernimmt der Notar häufig auch die Abwicklung, etwa die Eintragung im Grundbuch oder im Handelsregister.