Beglaubigungen

Beglaubigungen

Je nach Vorgang genügt eine Unterschrifts- oder Abschriftsbeglaubigung. In anderen Fällen ist eine Beurkundung erforderlich.

Unterschriftsbeglaubigung

Bestätigung, dass eine Unterschrift persönlich geleistet oder anerkannt wurde.

Abschriftsbeglaubigung

Bestätigung, dass eine Abschrift mit dem Original übereinstimmt.