Aufgaben und Funktion des Notars
Der Notar übernimmt eine zentrale Rolle im deutschen Rechtssystem. Durch die notarielle Beurkundung erhalten wichtige Rechtsgeschäfte eine besonders hohe rechtliche Sicherheit.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
Beurkundung von Verträgen
Bei bestimmten Rechtsgeschäften schreibt das Gesetz eine notarielle Beurkundung vor. Dazu zählen insbesondere Immobilienkaufverträge, Eheverträge, Erbverträge und Gesellschaftsgründungen.
Beglaubigungen
Neben Beurkundungen nimmt der Notar auch Beglaubigungen vor. Dabei wird bestätigt, dass eine Unterschrift tatsächlich von der betreffenden Person geleistet wurde oder dass eine Abschrift mit dem Original übereinstimmt.
Beratung und Belehrung
Vor einer Beurkundung erläutert der Notar den Beteiligten den Inhalt und die rechtlichen Folgen des Vertrages. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Bedeutung der Regelungen verstehen.
Vollzug der Urkunde
Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar in vielen Fällen um die Durchführung des Vertrages, etwa durch Eintragungen im Grundbuch oder durch Mitteilungen an Behörden.