Beglaubigungen
Je nach Vorgang genügt eine Unterschrifts- oder Abschriftsbeglaubigung. In anderen Fällen ist eine Beurkundung erforderlich.
Unterschriftsbeglaubigung
Bestätigung, dass eine Unterschrift persönlich geleistet oder anerkannt wurde.
Abschriftsbeglaubigung
Bestätigung, dass eine Abschrift mit dem Original übereinstimmt.