Immobilienkauf auf Norderney

Immobilienkauf – Ablauf der notariellen Beurkundung

Der Kauf einer Immobilie gehört zu den wichtigsten wirtschaftlichen Entscheidungen im Leben. Deshalb verlangt das Gesetz für Immobilienkaufverträge eine notarielle Beurkundung.

Der Ablauf eines Immobilienkaufs lässt sich in mehreren Schritten darstellen.

Vorbereitung des Kaufvertrages

Zunächst werden die wesentlichen Daten des Kaufvertrages zusammengestellt. Dazu gehören insbesondere:

  • Personalien von Käufer und Verkäufer
  • genaue Bezeichnung der Immobilie
  • Kaufpreis
  • Übergabetermin
  • besondere Vereinbarungen

Auf Grundlage dieser Angaben erstellt der Notar einen Vertragsentwurf.

Prüfung des Vertragsentwurfs

Der Vertragsentwurf wird den Beteiligten vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt. Dadurch besteht ausreichend Zeit, den Vertrag zu prüfen und offene Fragen zu klären.

Beurkundung

Im Beurkundungstermin wird der Vertrag vollständig vorgelesen und erläutert. Erst wenn alle Beteiligten mit dem Inhalt einverstanden sind, wird der Vertrag unterzeichnet.

Vollzug des Kaufvertrages

Nach der Beurkundung übernimmt der Notar die weiteren Schritte der Abwicklung. Dazu gehören unter anderem die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, Mitteilungen an Behörden und die Vorbereitung der Eigentumsumschreibung.